VERKEHRSNEUIGKEITEN & FÜHRERAUSWEIS

Wichtige News

Aktuelle und wichtige Informationen zum Strassenverkehr und zum Erwerb des Führerausweises – getrennt nach Kategorie A (Motorrad) und Kategorie B (Auto). Wir verweisen direkt auf die offiziellen Angaben des ASTRA und des Kantons Zürich.

KATEGORIE A & B · AB 01.01.2027 · INFO VOM 09.10.2026

Wie ist der Weg zum Führerausweis ab dem 1. Januar 2027?

Für neue Gesuche der Kategorien A/A1 und B ändert sich die Reihenfolge der Ausbildung: Der Verkehrskundeunterricht (VKU) wird grundsätzlich vor der Basistheorieprüfung absolviert. Der VKU behandelt neu verstärkt Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme. Die Theorieprüfung wird angepasst und umfasst neu 55 Fragen, darunter auch Inhalte aus dem VKU.

Der Ablauf: Lernfahrgesuch und erforderliche Nachweise einreichen → Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen → Basistheorieprüfung bestehen → Lernfahrausweis erhalten → Lernfahrten und Fahrlektionen absolvieren → bei Motorrad zusätzlich den obligatorischen Grundkurs besuchen → praktische Fahrprüfung ablegen. Für bereits vor 2027 zugelassene Personen gelten Übergangsbestimmungen; individuelle Befreiungen sind möglich.

Quelle: ASTRA – Bestimmungen ab 2027 ↗Kanton Zürich – Fahren lernen ↗
KATEGORIE A · SEIT 2026

Motorrad: Neue Mindestfahrzeit an der praktischen Prüfung

Gemäss ASTRA müssen die praktischen Prüfungen der Kategorien A und B mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr umfassen. Bei der Motorradprüfung dauert der Prüfungstermin dadurch neu 60 statt bisher 30 Minuten pro Person.

Quelle: ASTRA – Neue Verkehrsregeln 2026 ↗
KATEGORIE A · LERNFAHRAUSWEIS

Motorrad: Grundkurs innerhalb von vier Monaten

Wer einen Lernfahrausweis für A, A beschränkt oder A1 erhält, muss den zwölfstündigen Motorrad-Grundkurs innerhalb der ersten vier Monate absolvieren. Danach gilt der Lernfahrausweis ein weiteres Jahr.

Quelle: Kanton Zürich – Vorbereitung ↗
KATEGORIE B · LERNFAHRTEN

Auto: Was gilt für die Begleitperson?

Bei Lernfahrten der Kategorie B muss die Begleitperson mindestens 23 Jahre alt sein und den Führerausweis B seit mindestens drei Jahren besitzen; dieser darf nicht mehr auf Probe sein. Die Handbremse muss vom Beifahrersitz betätigt werden können.

Quelle: Kanton Zürich – Lernfahrten ↗

Stand der redaktionellen Prüfung: 9. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen und Informationen können sich ändern; massgebend sind die verlinkten Behörden.